Bella & Ratzka Rechtsanwälte -
Es ist im Winter schnell geschehen: Man fährt mit Auto auf einen Parkplatz, steigt aus, geht die paar Meter zur Bäckerei und rutscht auf
einer Eisfläche aus. Die Folgen sind dann meist erhebliche Schmerzen und Verletzungen.
Nicht zwingend jedoch haftet derjenige, der auf dem Parkplatz zum Winterdienst verpflichtet ist, auch tatsächlich wegen der entstandenen
Schäden. Denn eine Pflicht zur… mehr
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